Allgemeine Geschäftsbedingungen
der CCS VON DER OSTEN GmbH


Stand Januar 2024

CCS VON DER OSTEN GmbH

Geschäftsführer: Dipl. Betriebswirt (BA) Eduard Martin
Schwarzwaldstrasse 67
D-79539 Lörrach

Telefon +49 (0) 76 21-161 34-0
Telefax +49 (0) 76 21-161 34-29

www.ccs-vonderosten.de
info@ccs-vonderosten.de

Umsatzsteuer-ID: DE 232896809

Sitz der Gesellschaft: Lörrach
Amtsgericht Freiburg: HRB 413506
Gerichtsstand & Erfüllungsort für beide Seiten ist: D-79539 Lörrach

Basis ist unsere jeweils gültige AGB.



§1 Allgemeines

Alle vorhergehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlieren hiermit ihre Gültigkeit. Technische und preisliche Änderungen und Irrtum vorbehalten. Gerichtsstand für beide Seiten ist D-79539 Lörrach.

 

§2 Angebote

Alle vorherigen Angebote verlieren mit einem aktuellen Angebot ihre Gültigkeit. Basis ist die jeweils gültige Preisliste. Angebote sind vier Wochen freibleibend mit Ausnahme ausdrücklich vereinbarter besonderer Konditionen.

§3 Auftragsbestätigungen/-erteilungen

Die Auftragserteilung durch unsere Kunden erfolgt auf Basis eines schriftlichen Auftrags. Mündlich und fernmündlich erteilte Aufträge sind für uns nur verbindlich, wenn sie von der CCS VON DER OSTEN GmbH nachträglich schriftlich bestätigt wurden. Mit Auftragserteilung erkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedinungen der CCS VON DER OSTEN GmbH an und erklärt, dass er alle Eigentums- und Urheberrechte an den zu duplizierenden, zu kopierenden oder zu druckenden Inhalten besitzt, respektive beachtet hat. Der Kunde übernimmt damit die alleinige Haftung für etwaige direkte oder indirekte Schäden, die durch nichtberechtigte Nutzung oder Vervielfältigung entstehen.

 

§4 Lieferanten

Aufträge an Lieferanten von der CCS VON DER OSTEN GmbH werden grundsätzlich schriftlich erteilt, mündliche Auftragserteilungen bedürfen der Auftragsbestätigung durch den Lieferanten und der schriftlichen Annahmebestätigung durch die CCS VON DER OSTEN GmbH. Ansprüche aus mündlichen Abreden werden nicht anerkannt.

 

§5 Lieferzeiten

Die CCS VON DER OSTEN GmbH behält sich Abweichungen von der vereinbarten Lieferzeit vor, insbesondere bei höherer Gewalt oder Verzug des von ihr beauftragten Lieferanten. Ein Schadenersatzanspruch oder Ausgleich seitens des Kunden besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei Verzug der Lieferung um mehr als 10 Tage seitens des Lieferanten, behält sich die CCS VON DER OSTEN GmbH die sofortige Stornierung der Bestellung vor. Bei Fixterminen behält sich die CCS VON DER OSTEN GmbH die Stornierung ohne Frist vor.

 

§6 Technik

Technische oder lieferantenbedingte Änderungen der Ware bezüglich Farbe oder Beschaffenheit sind vorbehalten.

 

§7 Konditionen/Eigentumsvorbehalt

Der Kaufpreis und die Entgelte für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Liefergegenstands in bar zur Zahlung fällig oder zu den in der Rechnung beschriebenen Konditionen. Grundsätzlich werden alle Leistungen rein netto innerhalb von sieben Tagen zur Zahlung fällig, bis auf anders lautende Konditionen im Angebot, der Auftragsbestätigung oder der Rechnung. Alle Preise sind netto in Euro zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Firma CCS VON DER OSTEN GmbH behält sich das Eigentum an Liefergegenständen bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Rechnungen des Auftraggebers vor.

§8 Haftung

Die Haftung der Firma CCS VON DER OSTEN GmbH für Direktschäden, Folgeschäden oder den Verlust an angelieferten Originalen, gestellten Vorlagen oder Materialien ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

§9 Gerichtsstand

Gerichtsstand für beide Seiten ist immer, unabhängig vom Gerichtsstand des Kunden oder Lieferanten, D-79539 Lörrach.

§10 Sonstiges

Eine etwaige Ungültigkeit einzelner Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht.

Die Datenschutzerklärung steht als separates Dokument auf der Website "www.ccs-vonderosten.de" jeweils am Fuß zur Verfügung.

 

Lörrach, 21. April 2021

Fahrzeugfolierung
bei CCS von der Osten GmbH


1.
CCS von der GmbH verklebt, nach Herstellervorgaben, Folie auf das in der Bestellung spezifizierte Fahrzeug in der Montagehalle von CCS von der Osten GmbH oder bei Bedarf auch in externen Räumlichkeiten wie z. B. Autohäusern etc.. Wenn nichts anderes vereinbart ist, werden Fahrzeuge in den Räumlichkeiten von CCS von der Osten GmbH foliert. Sollte eine Folierung auf Kundenwunsch in externen Räumen ausgeführt werden, muss der Kunde dafür Sorge tragen, dass diese Räumlichkeiten den Herstellervorgaben entsprechen. Diese können Sie bei uns erfragen.

Der Auftraggeber hat das Fahrzeug im nachfolgend beschriebenen Zustand bei der CCS von der Osten GmbH anzuliefern.

Das Fahrzeug muss wie folgt vorbereitet werden:

2.
Die zu verarbeitenden Teile und Flächen müssen von groben Verschmutzungen befreit sein. Ebenfalls müssen diese entwachst worden sein.

2.1
Sollte Ihr Fahrzeug eine Spezialbehandlung auf den Oberflächen erhalten haben, wie z. B. eine Teflonbeschichtung, ist die Beklebung/Beschriftung nicht möglich, da die Folie auf der bereits bestehenden Beschichtung nicht genügend Haftung entwickeln kann. Stellen Sie also vor der Beklebung sicher, dass keine Teflonbeschichtung erfolgt ist.

3.
Das Fahrzeug muss trocken angeliefert werden.

4.
Bitte entfernen Sie sämtliche Wertsachen aus Ihrem Fahrzeug. Die CCS von der Osten GmbH übernimmt keinerlei Haftung für verlorene Gegenstände aller Art.

5.
Das Auto sollte keine Kratzer oder Steinschläge aufweisen, sollte dies der Fall sein, so wird das im Übernahmeprotokoll dokumentiert. Eventuelle Fehler/Nichthaftung der Folierung/Beklebung bedingt durch solch einen bestehenden Schaden, sind von jeglicher Reklamation ausgeschlossen.

6.
Eine 100% staubfreie Beklebung ist in der Praxis nicht umsetzbar. Wir reinigen und entfetten die zu verarbeitenden Flächen vor der Montage. Einschlüsse und Staubkörner lassen sich jedoch nicht vollständig vermeiden und sind von der Reklamation ausgenommen. Staub und Lackeinschlüsse von bis zu 5% der Fläche sind vom Auftraggeber zu akzeptieren. Zudem sind Folienbeschädigungen, welche durch Fahrzeug-vibrationen oder Dichtungen verursacht werden, von einer Reklamation ausgeschlossen.

7.
Bei Folierung/Beklebung von nachlackierten, grundierten, rostigen oder beschädigten Stellen, können wir keine Garantie auf die Haltbarkeit der Beklebung geben. Eine Haftung/Reklamation auf solche schadhaften Teile und Stellen ist unsererseits ausgeschlossen.

7.1.
Bei Verklebungen ist es teilweise nötig, auf dem Lack und an den Lackkanten zu schneiden. Dies ist bei manchen Fahrzeugen durch die Bauart bedingt und unvermeidlich. Zum Schutz wird eine spezielle Schneidefolie aufgebracht. Trotz aller Vorsicht ist eine Reklamation für eventuelle Beschädigungen auf dem Lack grundsätzlich ausgeschlossen.

8.
Unsere Folienhersteller garantieren ein rückstandsloses Entfernen von Folie nach bis zu maximal 4 Jahren Gebrauchsdauer. Nach Folienentfernung können einzelne Klebereste zurückbleiben, welche sich aber problemlos mit einem Silikonreiniger entfernen lassen. Eine Haftung für mögliche Ablösungen von Lackpartikeln und/oder Lackierungen bei der Entfernung, unabhängig vom Alter und Gebrauchszustand der Folie am Fahrzeug, ist ausgeschlossen.

Haltbarkeit, Reinigung und Pflege

Die Haltbarkeit der Folie wird durch folgende Punkte beinträchtigt:

  • Nutzung der Scheibenheizung

  • Stoßen und Reiben über die Folie durch Scheibenwischer

  • Öffnen und Schließen von Scheiben

  • UV-Strahlen, Feuchtigkeit, Kälte und Schmutz

  • Chemische Reinigungsmittel

  • mechanische Reinigungen (Waschstraßen)

  • Tausalze

  • manuelle Reinigung (Bürsten, Hochdruckreiniger, Dampfreiniger etc.)

9.
Von der Fahrzeugreinigung mit einem Dampfstrahler, mit einem Hochdruckreiniger oder von chemischer Reinigung wird generell abgeraten. Durch diese mechanische oder chemische Beanspruchung kann eine Beschädigung, ein Ablösen oder eine Verfärbung der Folie begünstigt werden. Die Reinigung in der Waschanlage (Textilwäsche!) ist grundsätzlich möglich, allerdings raten wir von Bürstenwäsche ab.

9.1.
Wichtig! Frischverklebte Folien sollten mindestens 6 bis 7 Tage trocknen. Während dieser Zeit sollten Sie auf keinen Fall in eine Waschstraße. Die Verwendung von Politur ist erst nach etwa 3 Wochen der Folierung möglich. Die Politur sollte weder Wachs, Silikon noch Teflon enthalten. Matte Folien sollten generell niemals poliert oder gewachst werden.


Reklamation und Mängelansprüche

10.
Sollten Sie mit dem Ergebnis nicht zufrieden sein, melden Sie sich bitte umgehend nach Feststellung des Mangels bei uns. Schicken Sie uns am besten vorab ein Bild der Reklamation, das unterstützt uns bei einer schnelleren Bearbeitung und Lösungssuche.

Bei Fragen sind wir gerne für Sie da.